Das Chemikalienrecht regelt den Umgang mit chemischen Stoffen. Das Chemikalienrecht hat sich in Deutschland Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts aus dem Giftrecht entwickelt und wurde lange Zeit als Bestandteil des Polizei- und Ordnungsrechts angesehen. Das Deutsche Chemikaliengesetz entstand 1980. Die REACH-Verordnung trat 2008 in Kraft, die CLP Verordnung 2009.
Was umfasst das deutsche Chemikalienrecht?
Zwar vermittelt der Begriff des Chemikalienrechts den Eindruck eines einheitlichen Rechtsgebiets, tatsächlich handelt es sich jedoch um eine unübersichtliche Vielzahl von Spezialnormen aus unterschiedlichen Sachgebieten. Das deutsche Chemikalienrecht umfasst vorwiegend Vorschriften zur Umsetzung der europäischen Regelungen.
Neben den zentralen Normen des deutschen Chemikalienrechts, wie dem Chemikaliengesetz, der Chemikalienverbotsverordnung , der Gefahrstoffverordnung sowie den umweltschutzbezogenen Spezialnormen der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung finden sich einzelne Regelungen unter anderem auch im Wasserrecht, Anlagenrecht, Lebensmittelrecht, Pflanzenschutzmittel- und Biozidrecht, Verbraucherschutzrecht, Strafrecht, Luftverkehrsrecht, Arbeitsschutzrecht und vielen weiteren Rechtsgebieten.
Das Chemikaliengesetz (ChemG)
Das „Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen“ hat den Zweck, Mensch und Umwelt vor schädigenden Wirkungen dieser Stoffe zu schützen. Zudem beinhaltet es auch Vorschriften zur Prüfung, Einstufung sowie Anmeldung neuer Stoffe. Es ist die Basis für den Arbeitsschutz beim Umgang mit Chemikalien und Grundlage für eine bundeseinheitliche Giftverordnung. Des Weiteren umfasst es Regelungen zur Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen.
Link zum Gesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de/chemg/index.html
Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Die Chemikalien-Verbotsordnung regelt in der BRD die Verbote und Beschränkungen beim Inverkehrbringen und der Abgabe von Gefahrstoffen sowie von Gemischen und Erzeugnissen, die gefährliche Stoffe freisetzen können. Beschränkungen und Verbote, die hauptsächlich den Arbeitsschutz betreffen, werden in der Gefahrstoffverordnung geregelt.
Link zum Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Nationale Verordnung, die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen regelt. Sie stützt auf das Chemikaliengesetz und auf das Arbeitsschutzgesetz. Zweck der Gefahrstoffverordnung ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor Schädigungen durch Gefahrstoffe. Gefahrstoffe sind Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen Ihrer Eigenschaften (z.B. giftig, krebserzeugend, erbgutverändernd, fruchtschädigend, ätzend, hochentzündlich) als gefährlich deklariert werden.
Link zum Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/
Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
Der ausführliche Titel lautet „Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen“. Die Verordnung regelt Beschränkungen und Verbote von bestimmten ozonschichtabbauenden Halogenkohlenwasserstoffen.
Link zum Gesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de/chemozonschichtv/
Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
Die „Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase“ gilt als nationale Verordnung ergänzend zu den EU-Verordnungen wie z.B. Verordnung (EU) Nr. 517/2014. Die ChemKlimaschutzV konkretisiert die Vorschriften der EU-Verordnungen zu den Sachkunde- und Zertifizierungsvorschriften bei der Arbeit mit flourierten Treibhausgasen und enthält weitere Regelungen zum Chemikalien- und Abfallrecht.
Link zum Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/BJNR113900008.html
Europäisches Chemikalienrecht
Ein wachsender Teil des Chemikalienrechtes wird durch EU-Verordnungen geregelt. Zentraler Inhalt des EU-Chemikalienrechtes ist die CLP-Verordnung und die REACH-Verordnung. Hinzu kommen weitere diverse europäische Verordnungen, wie die Verordnung (EU) Nr. 6489/2012 (PIC-Verordnung) oder die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 (Ozonverordnung), die das Chemikalienrecht entscheidend mit prägen.
Die CLP-Verordnung (EG Verordnung Nr. 1272/2008)
Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält einheitliche Regelungen und Anforderungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in Europa. So steht CLP für Classification, Labelling und Packaging. Die Verordnung wird auch GHS Verordnung genannt: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in die EU). Ziel ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sowie die Gewährleistung des freien Warenverkehrs innerhalb der EU.
Weitere Informationen unter: https://www.chemikalienrecht.eu/rechtsgebiete/clp-verordnung
Link zum Gesetzestext: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32008R1272
REACH-Verordnung (EG Verordnung Nr.1907/2006)
Die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) – EG Verordnung Nr.1907/2006 - regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Die Gesundheit des Menschen und der Schutz der Umwelt soll mit dieser Verordnung sichergestellt werden sowie der freie Warenverkehr für Chemikalien auf dem Binnenmarkt.
Weitere Informationen unter: https://www.chemikalienrecht.eu/rechtsgebiete/reach-verordnung
Link zum Gesetzestext: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02006R1907-20140410
Biozidverordnung (EU Verordnung Nr. 528/2012)
Verordnung (EU) Nr. 528/2012 regelt die Bereitstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten. Unter Biozide fallen Produkte gegen Schadorganismen und zur Vorbeugung gegen Schädigungen. Ziel ist es, die Bereitstellung und Verwendung innerhalb der EU zu harmonisieren und einen hohen Schutz für Menschen, Tiere und Umwelt zu gewährleisten.
Weitere Informationen unter: https://www.chemikalienrecht.eu/rechtsgebiete/biozidrecht
Link zum Gesetzestext: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012R0528
PIC-Verordnung (EU Verordnung Nr. 649/2012)
Die Prior Informed Consent Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 649/2012), kurz PIC-Verordnung, regelt die Ein- und Ausfuhr von Chemikalien. Dabei umfasst sie Regelungen zur Ausfuhrnotifikation und der ausdrücklichen Zustimmung der zuständigen Behörden des Importlandes. Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt und die Stärkung der gemeinsamen Verantwortung und Zusammenarbeit im internationalen Im- und Export mit Chemikalien.
Link zum Gesetzestext: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1494481648513&uri=CELEX:02012R0649-20160201
POP-Verordnung (EU Verordnung 2019/1021)
Die unter der Bezeichnung POP-Verordnung bekannte EU-Verordnung (EU) 2019/1021 trat 2019 als Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 in Kraft. Die POP-Verordnung legt Details für die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Verwendung, Freisetzung und Entsorgung von persistenten organischen Schadstoffen (wie z.B. DDT, PCB oder Lindan) fest. Persistente organische Schadstoffe werden in der Natur nur sehr langsam umgewandelt und abgebaut. Ziel ist es, die Gesundheit des Menschen sowie die Umwelt zu schützen.
Link zum Gesetzestext: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1579084873421&uri=CELEX:32019R1021
Ozonverordnung (EG Verordnung 1005/2009)
Die Verordnung (EG) Nummer 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, beinhaltet Regelungen für ozonschichtschädigende Stoffe. Das umfasst die Produktion, Ein- und Ausfuhr, das Inverkehrbringen, Verwendung, Recycling und Vernichtung.
Link zum Gesetzestext: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32009R1005
Anwalt Chemikalienrecht
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